Es hagelte Proteste von Seiten der betroffene Hausbesitzer bei Verbraucherverbänden. Diese hatten sich deshalb an die Europäische Kommission gewandt. Spanien wurde per Mahnschreiben mehrfach abgemahnt, mit dem Hinweis, dass die angewandte Steuerpraxis eine Benachteiligung "Nichtansässiger" bedeute und gegen den EU-Vertrag verstosse. Alle Mahnbescheide halfen nichts.
2007 hob die spanische Regierung diese Form der Benachteiligung unter dem Druck der internationalen Institutionen der EU-Kommission auf, weil das Königreich Spanien beim Europäischen Gerichtshof wegen Beschränkung des freien Kapitalverkehrs verklagt wurde.
Im November 2009 fällte der Europäische Gerichtshof ein Urteil unter dem (Aktenzeichen C-562/07) zugunsten der betroffenen Personen. Das Urteil war eindeutig: Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hat der spanische Fiskus Ausländer beim Verkauf ihrer Zweitwohnungen jahrelang zu hoch besteuert. Jetzt können die Betroffenen die überzahlten Beträge zurückverlangen.
Nach Ansicht der EU-Instanz ist die unterschiedliche steuerliche Behandlung für die ausländischen Immobilienbesitzer diskriminierend, deshalb haben diese ein Anrecht auf entsprechende Rückzahlungen.
Die ersten europäischen Bürger, die meisten aus Grossbritannien, haben sofort reagiert und die ersten Rückzahlungen vom spanischen Staat sollen bereits geflossen sein. Man schätzt etwa 150.000 ehemalige Immobilienbesitzer seien berechtigt eine Rückforderung einzuklagen. Im Schnitt geht es um eine Summe von 20.000 Euro. Zu beachten ist, dass Ansprüche innerhalb eines Jahres nach der Urteilsverkündung geltend gemacht werden müssen. Also schnellsten handeln und Anträge auf Rückerstattung bis Mitte November bei den spanischen Gerichten einreichen!
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