Donnerstag, 4. Dezember 2014

Das neue Einkommensteuergesetz-finanzielle Gewinne von großen Vermögen und Wohnungswechsel aus Spanien

 

Das neue Einkommensteuer für die finanziellen Gewinne von großen Vermögen und Veränderung des Wohnsitzes aus Spanien, wegen Steuer Verhinderung, tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

Das spanische Finanzamt sagt, dass diese Steuer bereits in der Körperschaftsteuer enthalten ist und berührt nicht den Grundsatz der Diskriminierung in der EU. 

MADRID, 2. Dezember (IRIN) -. Die neue Einkommensteuer, die am 1. Januar 2015 in Kraft tritt, besteuert die finanziellen Gewinne der großen Vermögen auch bei Wohnsitzwechsel, um zu verhindern, das ein Umgehung, gemäß Artikel 95a des Einkommensteuergesetzes für Steuerzahlung, verhindert wird, das der zu Besteuernde in ein anderes nicht-EU-Land abwandert. Er darf zwar abwandern, aber ist trotzdem steuerpflichtig. 
Die Sonderregelung "Umgehung" der Einkommensteuer, sieht diese Regelung bereits für die Unternehmen mit der Körperschaftssteuer vor. Steuerzahler, die in Spanien für mindestens zehn von den letzten 15 Jahren  ihren Wohnsitzwechsel auf ein Land, das nicht zur EU gehört gewechselt haben, sich aufgehalten haben im EU-Raum-Spanien,  sollten aus Zinserträge durch die Differenz zwischen dem Kaufpreis  z.B. eines Hauses und deren Marktpreis zum Zeitpunkt der Abreise besteuert werden.
Die neue Steuerregelung gilt nur für Steuerzahler mit großen Vermögen. So müssen Steuern, die  Unternehmen zahlen, wenn Aktien im Wert von $ 4.000.000 oder eine Million Euro vorhanden sind, wenn Sie eine Beteiligung an einem Unternehmen mit mehr als 25% haben. Auch Immobilien sind damit beinhaltet.

Diese Veräußerungsgewinne als Einkünfte aus Kapital in der neuen progressiven Skala, die in Kraft treten im nächsten Jahr werden wie folgt besteuert: Bis zu 19% im Jahr 2016, für die Renditen zwischen 6.000 und 24.000 €, bis zu 6.000 € Gewinn werden mit 20% besteuert werden, die Rate von 22% (21% im Jahr 2015) und, schließlich bei 24.000 €, liegt der Steuersatz bei 24% (23% ab 2016).


Diese neue Steuer wird nicht erhoben, wenn die Änderung des Wohnsitzes, als Folge einer "Zeitverschiebung" für die Arbeit in einem anderen Land oder Gebiet, das nicht als ein Steuerparadies gilt, vollzogen wurde. Oder aus einem anderen Grund, hier tritt die zeitliche Verschiebung zu einem Land oder Gebiet auf, das mit Spanien ein Doppelbesteuerungsabkommen auf Anfrage des Steuerpflichtigen unterzeichnet hat, Klausel enthält Informationsaustausch.

Auch, wenn der Steuerpflichtige  ein Aufenthalt in Spanien erhalten hat, ohne den Besitz von Häusern oder Aktien oder sonstigen Gütern, kann eine Korrektur der Steuerzahlung, um die Rückzahlung der gezahlten Beträge gefordert werden, zusammen mit Verzugszinsen.

Finanzministerium Quellen  der Europa Press meint, dass die neue Steuerregelung in der Einkommensteuer  bereits fest existiert, für die Körperschaftsteuer und darüber hinaus mit "günstigeren" Bedingungen für Unternehmen, und mit den Regeln festgelegt wurde, ähnlich wie bei den Nachbarländern wie Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und den Vereinigten Staaten.

Auch aus der Abteilung von Cristobal Montoro (
Cristóbal Ricardo Montoro Romero ist ein spanischer Politiker der Partido Popular und Wirtschaftswissenschaftler), erklärte man, dass diese neue Sonderregelung einen "völligen  Respekt" auf den Grundsatz der Nichtdiskriminierung in der EU zeigt und Änderung des Wohnsitzes verhinderte bisher die Besteuerung von Finanzgewinnen, das sei eine unakzeptable Umgehung von Steuern. Das Finanzamt meint, das diese neue Regelung Unternehmer oder die Anziehung von Kapital nicht beeinträchtige in Spanien!-?.
 
ASINVER 
GIBT EINE BESCHWERDE NACH SPANIEN.Stattdessen hat die Europäische Vereinigung der professionelle Investoren (Asinver (www.asinver.org/)) Spanien bei der Europäischen Kommission angeprangert , das nach ihrer Einschätzung, es gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt, da sie die Bewegungsfreiheit und die Einrichtung in der EU behindert.

Die Klage wurde an diesem Montag formalisiert und forderte, dass ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien beginnt, mit Berücksichtigung, dass der neue Artikel 95a des Einkommensteuergesetz (verabschiedet im November letzten Jahres) auf Veräußerungsgewinne für die Änderung des Wohnsitzes erhoben wird, insbesondere gegen den Artikel 18, 39 und 43 des Vertrags von Rom und ist diskriminierend gegen die Ausübung der Grundrechte der Freizügigkeit und Niederlassungs innerhalb der EU Bestimmungen.

Die Organisation Asinver  hat sichergestellt, dass die Ausreisesteuer nur ein "Enteignungs Interesse"auf Vermögen,  insbesondere von Häusern stellt, eine "steuerliche Diskriminierung" gegen die Freizügigkeit und die Einrichtung unter dem Deckmantel einer allgemeinen Vermutung der Steuerhinterziehung oder Betrug, allein auf der Tatsache, dass eine Person seinen Wohnsitz wechselt.

"Das nicht nur  die erlassenen Maßnahmen in die Grundfreiheiten eingreift, sondern auch ein Hindernisse für Unternehmer und" Start-up "Spanier und die Ankunft der ausländischen Investitionen" behindert, unterstreicht die Organisation
Asinver in ihrer Klage.

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