Heute wird im spanischen Parlament
über die Annahme und Änderung des
Gesetzesentwurfes des Artikel 573 diskutiert, der dahingehend geändert
wird, das Störungen des öffentlichen Friedens, in Bezug auf Terrorismus
zu belangen und zu bestrafen ist. Jedoch wird nicht eindeutig erklärt,
wo Terrorismus anfängt, zudem können Störungen des öffentlichen Friedens
auch Demonstrationen sein, dessen Teilnehmer, je nach Schwere des
Deliktes als Terroristen behandelt und bestraft werden können. Die neue
Definition des Begriffs "terroristische Straftaten" von den beiden
Parteien Partido Popular (PP) unter Präsident Mariano Rajoy und der
Partido Socialista de Obreros Españoles (PSOE) des Pedro Sánchez
vereinbarten neuen Gesetzentwurf öffnet die Tür nicht nur den
Dschihadismus zu verfolgen, sondern auch öffentliche Proteste und
Unruhen könnten zum Beispiel als Terrorismus vor Gericht untersucht
werden und entsprechend bestraft werden. Auch Computerkriminalität kann
zu Terrorismus werden, und zu einer internationalen Organisation für
Terrorismus führen.
Aktivisten und Anwälte für Strafrecht schlagen bereits Alarm und monieren: Der Text des Gesetzentwurfs ist so breit und vage konzipiert, das bestimmte öffentliche Aktionen als terroristische Handlung bestraft werden könnten.
Am kommenden Donnerstag könnte nach einfacher Lesung und Debatte über das Gesetz abgestimmt werden. Die PSOE verlangt zwar einschränkende zusätzliche Ausführungen des Artikel 573, die PP jedoch, befürwortet die vorliegende Fassung, aber verspricht auch Änderungen.
Aktivisten und Anwälte für Strafrecht schlagen bereits Alarm und monieren: Der Text des Gesetzentwurfs ist so breit und vage konzipiert, das bestimmte öffentliche Aktionen als terroristische Handlung bestraft werden könnten.
Am kommenden Donnerstag könnte nach einfacher Lesung und Debatte über das Gesetz abgestimmt werden. Die PSOE verlangt zwar einschränkende zusätzliche Ausführungen des Artikel 573, die PP jedoch, befürwortet die vorliegende Fassung, aber verspricht auch Änderungen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen