Am 02.11.2017 veröffentlicht
Die Wirkung eines europäischen Haftbefehls erklärt Salvador Viada, ein Staatsanwalt am Obersten Gericht Spaniens.
Jedes EU-Land erkenne richterliche Handlungen der anderen Länder ebenso an wie die eigenen, erläutert Viada.
Wenn also ein Richter einen Haftbefehl gegen jemanden in der EU ausstelle, dann trete das in Kraft – ziemlich schnell, innerhalb einer Frist von sechzig Tagen, verlängerbar um einen Monat.
Allerdings ist nicht jedes Verbrechen in jedem Land gleichermaßen strafbar: Eine Reih…
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