Der Bundestag befasst sich mit den Gesetzentwürfen zur Sterbehilfe.
Insgesamt sind vier fraktionsübergreifende Entwürfe eingebracht worden.
Grundsätzlich zielen alle vier darauf, geschäftsmäßig organisierte
Sterbehilfe zu unterbinden.
Suizid ist in Deutschland derzeit
nicht strafbar, demnach ist auch die Beihilfe zum Suizid nicht strafbar,
wenn der Betroffene etwa ein todbringendes Medikament selbst einnimmt.
Ob dies so bleibt, ist Gegenstand der politischen Diskussion.
Demgegenüber
steht Tötung auf Verlangen in Deutschland unter Strafe. Vier
Gruppenanträge wurden dazu ins Parlament eingebracht. Sie reichen von
einem kompletten Verbot der Hilfe bei der Selbsttötung bis hin zu einer
ausdrücklichen Erlaubnis der umstrittenen Sterbehilfe-Vereine, die
Sterbewilligen Hilfe beim Suizid anbieten.
Da es sich um eine
Gewissensfrage handelt, wurde der Fraktionszwang für die Abgeordneten
aufgehoben. Über eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe will der
Bundestag endgültig im November entscheiden.
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