Donnerstag, 8. Januar 2015

Die verbilligten spanischen Immobilien haben jetzt eine böse Überraschungs-Steuer

 

Die verbilligten spanischen Immobilien haben jetzt eine böse Überraschungs-Steuer: Experten warnen vor einer "Vergangenheits-Steuer" auf Häuser die in den zurückliegenden vier Jahren gekauft wurden.

  Tatort  Spanien-Beispiel England:  Die spanischen Behörden fordern eine erneute Steuer, weil sie davon ausgehen, das die Briten (nicht nur die, das betrifft alle Staatsbürger aus der Welt, die ein Haus in Spanien gekauft/verkauft haben), und offiziell weniger für ihre Häuser bezahlt und deklariert haben.  England ist erst der Anfang. Der spanische Staat hat die ehemaligen und die Neukauf-Hausbesitzer auf der ganzen Welt im Visier. Es geht immer um die gleiche Sache. Der tatsächliche Wert sei viel höher als angegeben wurde und diese Differenz sei nun als nachträgliche Steuer dem spanischen Staat zu zahlen. Außerdem seien die Immobilien im Wert gestiegen, also ist auch ein Zugewinnsteuer fällig. Die Schätzungen werden vom jeweiligen Amt gemacht.
    Die  zusätzliche Steuerschuld im Fall England kann in Tausende von Pfund ( 1.000 Pfund sind  ca.1.278,0500 Euro) sich belaufen.
     Die Immobilienpreise in Spanien sind durch eine tiefe Rezession eingebrochen.
Britische Experten warnen ehemalige Immobilienbesitzer, die Häuser in Spanien zu günstigen Preisen gekauft  oder verkauft haben. Sie alle trifft der Schock, als die Steuerbescheide aus Spanien eintrafen, weil die spanischen Behörden glauben, dass der Verkauf viel zu billig gewesen sei und der tatsächliche Wert viel höher liege. Der Wert wurde also neu geschätzt und die Rechnung dieser Schätzung wird nun den ehemaligen und neuen Immobilienbesitzern ins Haus geschickt. Es gibt zwischen Kauf und Schätzung von Seiten des spanischen Staates erhebliche Differenzen. Diese Differenz wird als Neubesteuerung (Gewinnsteuer) vom spanischen Staat berechnet und als Rechnung an die Ex-Eigentümer verschickt.

Die leeren Kassen  der spanische Regierung  haben Zehntausende von Hausverkäufen und Ankäufen, die in den vergangenen vier Jahren stattgefunden haben im Visier. Erst heute habe ich ich als Bloggerin entsprechende "Perritos" (Beamte mit Fotopparat und Notizblock und Katsteramtplänen in der Stadt entdeckt. Sie stehen vor den Häusern und kreuzen irgendwelche Listen an, machen Fotos.  Es wird also ernst. Die "Hunde" sind auf der Fährte. Im übrigen betrifft das auch leerstehende Häuser.

Seit der Finanzkrise im Jahr 2008 sind die spanischen Immobilienpreise um fast 50 Prozent in einigen Zonen von Spanien  eingeknickt und das Land ist von einer tiefen Rezession erfasst.

Ein Beispiel: Ein Vier-Zimmer-Landhaus in der Stadt Olula del Rio, in Almeria, wird für ca. 50.000 Euro  angeboten. Die spanischen Hypothekenzinsen sind ebenfalls dramatisch gesunken. Es ist nun möglich, eine variabel verzinsliche Hypothek bei 2,75 Prozent zu erhalten, Quelle: verschiedene Hypothekenmakler.

Kunden, mit einem "Auge für ein Schnäppchen"  haben in Spanien Preise im Niedrigsement gekauft, da viele Verkäufer verzweifelt waren und  oder kurz vor einer Zwangsversteigerung standen/stehen, und verkaufen wollen/ müssen. Aber das Tiefstpreisschnäppchen, "Ihr Traumhaus",  entpuppt sich nun als eine Hinterhalt-Steuerfalle.

In Spanien, wie in Großbritannien, hat der Käufer Umsatzsteuer auf das Grundstück zu zahlen. Dies ist als "Impuesto de Transmisiones Patrimoniales (ITP)" bekannt. Es wird als Prozentsatz des Wertes der das Haus aufzeigt, bezeichnet. Die genaue Zahl variiert je nachdem, welche Art von Eigenschaften das Haus aufweist, und ist  abhängig und in welchem Gebiet Spaniens das Haus veräußert oder erworben wurde, da jede Provinz in Spanien andere Auflagen und Schätzungen des Wertes beim Hauskauf oder Verkauf aufweist.

Da aber der spanische Immobilienmarkt abgestürzt ist, die Menge dieser Steuer in die Kassen der Regierung fließt abgenommen hat, muss der Staat zusehen, wie er diese Kassen wieder füllen kann.

Für die Steuerbehörden sind die Hausverkäufe und dessen Preis in den letzten vier Jahren und den Vergleich der deklarierten Kaufpreises interessant, weil diese Fakten kaum den wahren Wert ausmachen. Wenn das Haus mit dem Verkaufspreis nicht mit dem Finanzamt und den offiziellen Bewertungen des Immobilienvermögens übereinstimmt, wird der Inhaber gebeten, den Unterschied als Sonder-Steuer zu zahlen. 

In einigen Fällen kann dies zu enormen Zahlungsverpflichtungen führen. Proteste helfen nichts. Sie haben den Staat als Gegner, mit den entsprechenden Gesetzen.

Tipp: Wer beabsichtigt ein preiswertes Haus in Spanien zu kaufen, sollte vor dem Kauf direkt beim Finanzamt vorsprechen. Dort erfahren Sie wie der "wirkliche Wert" des Hauses in der Buchung steht. Zudem sollten Sie nie mit Schwarzgeld zahlen, oder dem Verkäufer der Sie fragt, wieviel "Cash" er in die Tasche bekommt, folge leisten. Das sind alte Gepflogenheiten in Spanien, die bisher durchaus üblich sind und waren. Halten Sie sich mit klaren Abmachungen und Zahlungen an die Möglichkeiten rechtmäßig ein Haus zu erwerben, oder zu verkaufen. Wenn Sie sprachlich nicht genügend verstehen, schalten Sie einen Anwalt ein, der für Sie zumindest die Gänge zum Finanzamt macht.