Donnerstag, 19. November 2009

Strafbestand zur Manipulation

Die Staatsanwaltschaft in  Girona verurteilte heute morgen eine Frau zu zwei Jahren Gefängnis, weil ihr der Strafbestand zur  Manipulation  der Buchführung nachgewiesen wurde.  Sie hatte bei einer nationalen Lotterie - Verkaufstelle  im Jahr 2000  in Lloret de Mar gearbeitet und sich durch Manipulation mehr als 8.000€ auf ihr eigenes Konto gesteuert. Zuerst forderte die  Staatsanwalt drei Jahre und zehn Monate  und absolutes Berufsverbot bis zu einer Zeit von 8 Jahren, während die Verteidigung die Freisprechung des Beklagten verlangte. Das steuerliche Ministerium (Finanzamt) und die Verteidigung stimmten den abschließenden Verurteilung der Beklagten zu, dass sie eine Entschädigung der Versicherer von 49.766, 95 Euros zu leisten habe.



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen