Die Staatsanwaltschaft in Girona verurteilte heute morgen eine Frau zu zwei Jahren Gefängnis, weil ihr der Strafbestand zur Manipulation der Buchführung nachgewiesen wurde. Sie hatte bei einer nationalen Lotterie - Verkaufstelle im Jahr 2000 in Lloret de Mar gearbeitet und sich durch Manipulation mehr als 8.000€ auf ihr eigenes Konto gesteuert. Zuerst forderte die Staatsanwalt drei Jahre und zehn Monate und absolutes Berufsverbot bis zu einer Zeit von 8 Jahren, während die Verteidigung die Freisprechung des Beklagten verlangte. Das steuerliche Ministerium (Finanzamt) und die Verteidigung stimmten den abschließenden Verurteilung der Beklagten zu, dass sie eine Entschädigung der Versicherer von 49.766, 95 Euros zu leisten habe.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen