Freitag, 8. Januar 2010

Jeder ist fehlbar-besonders Autofahrer- Knöllchen per Internet

Die Polizei führt immer mehr Großaktionen in Form von Verkehrskontrollen durch. Besonderes Augenmerk ist das Handy während des fahrens. Noch immer nicht haben die Spanier verinnerlicht, dass sie gegen die gesetzlichen Regelungen verstoßen.
Unter anderem, damit die Verkehrssünder diese Strafen auch schnell zahlen, hat die spanische Regierung das Gesetz für Verkehr und Straßensicherheit reformiert. Es tritt zwar erst im Juni 2010 offiziell in Kraft. Doch alle Regelungen, von denen Autofahrer profitieren, gelten schon jetzt.

Das betrifft insbesondere die Zahlung der Geldbußen. Sie sollen im Gegensatz zu früher an Ort und Stelle per EC- oder Kreditkarte bezahlbar sein – besonders praktisch im Fall von Ausländern, die schon bisher sofort zahlen mussten und bei Bedarf von den Beamten zum nächsten Geldautomaten begleitet wurden. Wer die Geldbuße sofort begleicht, erhält zudem Rabatt – 50 Prozent im Gegensatz zu bislang 30 Prozent innerhalb der ersten 20 Tage. Aber aufgepasst, einmal bezahlt ist eine Widerufung der Busse nicht mehr möglich.

Aus dem Grund kritisieren spanische Automobilclubs die neue Regelung.

Die  Verkehrssünder werden  nur noch zwei, statt drei Mal schriftlich informiert. Halter von Dienstwagen erhalten in Zukunft nur noch eine E-Mail über zu zahlende Bußen – alle anderen Autofahrer ebenfalls, falls sie dies möchten und sich dafür auf der Seite www.dgt.es anmelden. Die Geldbuße kann seit Mai 2009 zudem auch online bezahlt werden. Auf der genannten Internetseite müssen dazu nur Name, Ausweisnummer, Strafsumme und die Registriernummer des Knöllchens angegeben werden.

Übersichtlicher wird auch die Staffelung der Strafgebühren. Leichte Verstöße (faltas leves) ahndet die spanische Verkehrsbehörde in Zukunft mit Bußen von 100 Euro, schwere Verstöße (faltas graves) mit bis zu 200 Euro, sehr schwere Verstöße (faltas muy graves) mit maximal 500 Euro.

Auch die Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung wurden zum Teil neu bezeichnet. So müssen auch Fahrradfahrer in Zukunft mit einer Geldbuße von 100 Euro rechnen, wenn sie nachts ohne Licht unterwegs sind. Eine "falta grave" riskieren Autofahrer nicht nur, wenn sie ohne Freisprechanlage telefonieren, sondern auch, wenn sie während der Fahrt ihr Navigationssystem bedienen. Und auch, wer sein Auto kurz an der Bushaltestelle oder auf dem Behindertenparkplatz abstellt, muss zukünftig eine Strafe bis zu 200 Euro einkalkulieren. Wer ein Gerät zur Ortung von Radarfallen einbaut, riskiert sogar eine "falta muy grave! und das wird teuer.

Die  Radarfallen werden immer genauer und die  Verkehrsbehörde werden in Zukunft keine Einwände technischer Art mehr akzeptieren. Gesetzlich festgelegt wird ein Fehlerspielraum von drei bis zehn Prozent, je nach Messgerät. Die Gesetzesreform deckt zudem nicht nur punktuelle Messungen ab, sondern auch die Ermittlung der Durchschnittsgeschwindigkeit auf einem Streckenabschnitt.

Auch die  Zahlungsmoral  begibt sich in eine neue Dimension. De Vergehen in Zukunft sind nicht nur Folgen für den Geldbeutel. So kann ein Auto offiziell nicht mehr verkauft oder auf einen anderen Halter übertragen werden, wenn "vier faltas graves" oder "faltas muy graves  "aufgelaufen und nicht bezahlt sind.

Und auch Parksünder müssen nicht nur mit Knöllchen rechnen. So erlaubt das neue Gesetz, Autos in der Kurzparkzone (zona azul) umgehend abzuschleppen, wenn kein Parkticket hinterlegt ist oder die Parkdauer, für die bezahlt wurde, um das Dreifache überschritten wurde.
Man will die Autofahrer  disziplinieren, denn am Geldbeutel schneiden tut weh!. Nach Einführung des Punkte-Führerscheins in Spanien vor dreieinhalb Jahren, der Verschärfung des Strafrechts und intensiven Kampagnen in den Medien ist die Zahl der Verkehrstoten auf den tiefsten Stand seit Einführung der Verkehrsstatistik im Jahr 1969 gesunken. Erstmals starben 2009 weniger als 3.000 Menschen auf Spaniens Straßen.


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