Wenn der jeweilige Besitzer der Aufforderung nicht nachkommt, wird das Rathaus eine Firma zwecks dieser Arbeiten beauftragen. Die Kosten dafür trägt der Grundstückbesitzer!
Samstag, 19. Juni 2010
Grundstückbesitzer müssen per Gesetz Flurbereinigung machen
Wenn der jeweilige Besitzer der Aufforderung nicht nachkommt, wird das Rathaus eine Firma zwecks dieser Arbeiten beauftragen. Die Kosten dafür trägt der Grundstückbesitzer!
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