Fahrverbote, die im Ausland verhängt werden, gelten in Deutschland nicht, sowie Punkte in Flensburg werden nicht gegeben. Sollten Sie ein Knöllchen bekommen und es nicht in Ihrer Sprache sein, können sich wehren und die Übersetzung verlangen. Nur Knöllchen aus der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Kroatienwerden ihnen nicht nachgeschickt. Im übrigen ist das "TOM-TOM" mit Radarmelder in Spanien erlaubt. Noch ein
Tipp: Sollten Sie ein Knöllchen wegen falsches Parken erhalten, an den nächsten Automaten gehen (oder auch Polizeiwache) sechs Euro in den Automaten werfen, Sie erhalten einen Beleg (gut aufheben), dass Knöllchen zusammengefaltet in den unteren Schlitz stecken. Fertig ist die Sache! Sollte dann eine Mahnung ins Haus flattern, den Beleg kopieren und mit der Mahnung zusammen zurück senden.
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