Dienstag, 1. Juni 2010

Spanisches Knöllchen-Vollstreckbar auch in Deutschland


Wer in diesem Sommerurlaub in Spanien von einer  Radarfalle erfasst wird, der wird  nach dem Urlaub seinen Bußgeldbescheid auch in Deutschland im Briefkasten finden. Ab 1. Oktober 2010 können Geldstrafen aus Verkehrsverstößen ab 70 Euro in EU-Ländern eingetrieben werden.
Fahrverbote, die im Ausland verhängt werden, gelten in Deutschland nicht, sowie  Punkte in Flensburg werden nicht gegeben. Sollten Sie ein Knöllchen bekommen  und es nicht in Ihrer Sprache sein, können sich wehren und die Übersetzung verlangen.  Nur  Knöllchen aus der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Kroatienwerden ihnen nicht nachgeschickt. Im übrigen ist das "TOM-TOM" mit Radarmelder in Spanien erlaubt. Noch ein 
Tipp: Sollten Sie ein Knöllchen wegen falsches Parken erhalten, an den nächsten Automaten gehen (oder auch Polizeiwache) sechs Euro in den Automaten werfen, Sie erhalten einen Beleg (gut aufheben), dass Knöllchen zusammengefaltet in den unteren Schlitz stecken. Fertig ist die Sache! Sollte dann eine Mahnung ins Haus flattern, den Beleg kopieren und mit der Mahnung zusammen zurück senden.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen