Donnerstag, 11. November 2010

Ferienhausvermieter-Steuerbetrug wird wirksam verfolgt und wird mit Strafen von bis zu 90.000 € belegt


Wie immer geht es um Steuern und wie diese am besten und am schnellstens ins Säcklein des Staates fließen können. Nach diesem Sommer der Unzufriedenheit des Katalanischen  Finanzamt in Punkto Immobilien und deren Abgabe-Steuern, beabsichtigt das Finanzamt ein neues Gesetz zur Abgabe von Steuern für vermietete Touristenwohnungen zu erlassen.
Der neue Erlass besagt, dass die Eigentümer von Wohnungen, Genehmigung oder Lizenz zur Touristen-Vermietung benötigen und einen kommunalen Antrag dazu stellen müssen. Als Ferienwohnung gilt jede, die für die Dauer von weniger als drei Monate vermietet wird. Während der Vermietung muss der Ferienhausvermieter eine kommunale Steuer zahlen und Steuerbetrug wird wirksam verfolgt und wird mit Strafen von bis zu 90.000 € belegt, wer z.B. bei "Schwarzvermietungen erwischt wird. Der Minister für Innovation, Unternehmen und Universitäten, Josep Huguet, bezeichnet den Erlass  als "ein Anreiz" zu besseren Einnahmen für die Kommunen, die auch die Prüfungen der Mietobjekte übernehmen.
 Der Präsident der katalanischen Vereinigung Wohnungen (Federatur), Lluís Torrent  brandmarkte die Absicht zu diesem neuen Steuergesetz als  "sehr negativ" und sagte: es muss eine Rekordarbeit geleistet werden um 800.000 Wohnungen zu inspizieren und zu verwalten!  Außerdem  sei er nicht damit einverstanden, dass die Kommunen mit einer Lizenz zur Überwachung, ausgestattet werden sollen.

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