Freitag, 14. Januar 2011

Spanien- Tausende Besitzer enteignet in Empuriabrava-Costa Brava

Empuriabrava  liegt im Norden der Costa Brava in der Nähe von Roses und ist bekannt als das kleine "Venedig der Costa Brava", weil hier ein Kanalsystem mit Wohnungen und Häusern mit direktem  Zugang zu den Boots-Liegeplätzen geschaffen wurde. Nun kommt wie ein Donnerschlag die Nachricht, dass die Besitzer ihre Liegeplätze und Anlegestellen verlieren sollen.
Das "Coastal Gesetz"  ist wie ein Stein der auf den Hafen und seiner maritimen Entwicklung Empuriabrava, Castelló d'Empúries geworfen wurde. Der Generaldirektor für die Küste, Pedro Antonio Ríos Martínez, hat die Reihenfolge der Abgrenzung in der "Public Domain" des inneren Hafens und deren Kanäle und  des Wohngebietes  unterzeichnet. 

Die Besitzer verlieren damit die Privatsphäre der Mole oder Seebrücken. Darüber hinaus sind auch Plätze und Zufahrten für Versandverfahren und Dienstbarkeit, die zwanzig Fuß entlang des Kanals liegen betroffen, die bisher einen direkten Zugang zum Meer hatten. Letzteres bedeutet, dass Hauseigentümer die Hände gebunden sind. Die Verbotszone kreuzt die Gärten, Pools und Teile von vielen Häusern. 
Die Vereinigung der Eigentümer von Empuriabrava führen schon länger einen Kampf gegen "Windmühlen"  um die Abgrenzung der Küste zu stoppen, weil sie es als einen Angriff auf die Immobilie sehen und es wie eine Enteignung empfinden, und zudem der besondere Reiz der  Umgebung verloren geht, und auch der Immobilienpreis sinkt, usw..  Tausende von Besitzer sind von der Abgrenzung des "Coastal Gesetz" in Empuriabrava betroffen. Das sind Situation wie  bei "Kafka", empören sie sich.  
 Die Regierung hat keine Argumente dagegen, weil dass Meer und dessen Umgebung nicht anders behandelt werden kann, wie die  maritimen Gesetze vorgeben bei der Festlegung der Küste. Dies forderte auch wiederholt  die CiU-Partei  im Kongress. Empuriabrava geht bis zu 1,5 Kilometer von der Küste entfernt  in das Gebiet, die dieser Norm unterliegt. Die Markierungs-Linie der "Public Domain" wird parallel zu den Kanälen von Empuriabrava  geführt und schlängeln sich durch eine Zickzack-Lauf an die letzte Grenze dieses Labyrinth von Liegeplätzen und Anlegestellen. 

Die Besitzer von Garagen am Wasser und Liegeplätze durften diese weder kaufen oder verkaufen, wie es bisher üblich war, wo Miniports private Liegeplätze am Ende der Kanäle zusammen mit Reihenhäusern, als Parkplätze verkauft wurden.
Jedoch haben die Besitzer ohne Anklage oder Einschränkungen Liegeplätze durch  Kauf und Verkauf durch notarielle Urkunden für 40 Jahre als privates Eigentum für alle Zwecke gekauft. Die Betroffenen argumentieren, dass der spanische Staat die "De-facto-Situation" legitimiert hatte, nichts falsch darin sah. Grundstückseigentümer haben ihre Steuern an die Regierung bezahlt!

 Für die Eigentümer ist das alles ein Diebstahl.
 Die Regeln des "Coastal Gesetzes" erfordert nicht die Öffnung der Wege sofort, sondern lässt die derzeitige Situation, da es, ein Recht der Durchreise als Alternative gibt, um an sein Grundstück zu kommen. Doch die Unsicherheit der Rechtslage für die Besitzer bleibt.
Fotos Empuriabrava
http://www.empuriabravaonline.com/photogallery.php

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