Die Regierung verkürzt die Mietzeit und fördert schnellere Räumungen. Der Ministerrat billigte einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes von Urban Leases (LAU) und Zivilprozessordnung. Die erzwungene Verlängerung auf fünf Jahre der Mietverträge wird auf drei reduziert, plus drei Jahre stillschweigendes Abkommen: die volle rechtliche Länge von 4 bis 8 Jahren. Der Besitzer muss zwei Monate vor dem Auszugstermin dem Mieter kündigen. Der Verkauf/Kauf von eigenen Häusern wird eine 50% ige Steuerbefreiung ab Ende 2012 haben.
Das Kabinett billigte einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes von Urban Leases (LAU) und der Zivilprozessordnung, unter anderem, wird den Besitzern von Ferienwohnung eine schnellere Zwangsräumung möglich gemacht. Der Minister für Entwicklung, Ana Pastor erklärte, dass diese Veränderungen zu mehr Rechtssicherheit für die Eigentümer führt und dadurch mehr Wohnraum zur Vermietung geschaffen werden würde. Besonders wichtig sei es, Wohnraum für junge Leute, und für Familien mit geringerem Einkommen zu schaffen.
Die wichtigsten Punkte der Änderung im Mietgesetz:
Bislang konnte der Mieter fünf Jahre in den angemietet Räumen wohnen, plus drei Jahre stillschweigend. Dies wird nun auf ein Jahr reduziert. So wird die gesetzliche Grenze für die Dauer der Mietverträge von 8 (5 +3) nach 4 Jahren (3 +1) reduziert. Auf der anderen Seite, wenn der Eigentümer möchte, dass sein Haus für den regelmäßigen Gebrauch, für sich selbst, seine unmittelbare Familienmitglieder oder Ihr Ehepartner nach einer Scheidung benötigt, muß er nur einen Monat im Voraus kündigen, es sei denn, es wurde eine feste Zeit von fünf Jahren ausdrücklich im Vertrag vereinbart.
Die Parteien selbst können vereinbaren, einen Anstieg der Mieteinnahmen pro Jahr höher zu setzen oder auch niedriger als der CPI, die bis jetzt die LAU gesetzt hat. Der Mieter kann zu jeder Zeit den "Rücktritt" vom Vertrag , mit einem Monat im Voraus, realisieren.
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