Sonntag, 26. August 2012

Spanien-Wer 10 Tage im Mietverzug ist, fliegt raus!


 

Die Regierung hat am Freitag im Ministerrat eine Reihe von Maßnahmen für die Express-Zwangsräumung zugelassen. Dieser Vorgang, der von mehreren Standards zwischen 2009 und 2011 immer wieder auf den Tisch kam, ist nun genehmigt. So kann der Gerichtshof eine Zwangs-Räumung nach  zehn Tagen der ausbleibenden Miete genehmigen.  In einer Präsentation vor der Presse, sagte die Ministerin für Entwicklung, Ana Pastor, der wichtigste Zweck des neuen Gesetzes ist es, "eine Balance zwischen Vermieter und Mieter zu setzen."
Das neue Gesetz erleichtert Maßnahmen zur Zwangsräumung. Das Gesetz soll ab Mai 2013 aktiv sein und angeblich den  Mietmarkt in Spanien aufräumen. Die Ministerin Ana Pastor fügte noch hinzu, dass von dieser Reform "der Mieter profitiere" weil auch er den Mietraum mit einer einmonatigen Kündigungsfrist ohne Entschädigung, verlassen kann. 
Es braucht nur eine offizielle Kündigung.Darüber hinaus, sieht der Gesetz- Entwurf im Mai 2013 vor, das Mieter und Vermieter im gegenseitigen Einvernehmen ihre Miete selber aktualisieren können, anstelle der automatischen Erhöhung und der Anpassung an die Inflation.
Das Gesetz erlaubt auch die Käufer von vermieteten Wohnungen mit der Vertreibung fortzufahren, wenn der Vertrag nicht im Grundbuch registriert ist. Bisher muss der Käufer von Eigenheimen zu ehren den bestehenden Vertrag in den gleichen fünf Jahren erfüllt werden, auch ohne Registrierung.
Die Registrierung wurde bisher nicht vorgeschrieben. Die Reform ermöglicht es, dem Besitzer in allen Fällen die Kündigung auszusprechen, wenn er für sich selbst oder seine unmittelbare Familie  den Wohnraum benötigt. Die Kündigung muss mit zwei Monaten Vorankündigung bestellt werden. 

Frage bleibt offen, wozu zahlen die Mieter dann eigentlich eine landesübliche Mietkaution von 2 bis drei Monatsmieten, wenn der Mieter bereits nach zehn Tagen auf die Straße gesetzt werden kann? Steckt sich der Vermieter dann die Kaution in die Tasche mit der Begründung, er habe ja Mahnverfahrenkosten zu tragen? Dieses Gesetz ist doch ein Horrorsnerario.

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