Der Lokführerstreik dauert an - das Arbeitsgericht in Frankfurt hat
einen Antrag der Deutschen Bahn abgelehnt, die den Streik der
Gewerkschaft GDL als unverhältnismäßig verbieten lassen wollte. Die Bahn
kann gegen die Entscheidung noch in Berufung gehen. Das wolle man
prüfen, hatte der Anwalt zuvor gesagt. Laut Urteil verstößt der
Arbeitskampf nicht gegen die Friedenspflicht und ist auch
verhältnismäßig. Die Forderungen seien nicht widerrechtlich.
Dem Urteil vorausgegangen waren zähe, stundenla…
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