Deutschland darf arbeitslosen und nicht Arbeit suchenden Zuwanderern aus
anderen EU-Ländern Sozialleistungen verweigern. Das hat der Europäische
Gerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden. In der Begründung des
Urteils hieß es: "Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein
mit dem Ziel, in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen, in einen anderen
Mitgliedstaat begeben, können von bestimmten Sozialleistungen
ausgeschlossen werden".
Eine Rumänin hatte gegen das Jobcenter in Leipzig gekla…
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